Die Angebote von family support.

(§ 18) Begleiteter Umgang

Begleiteter Umgang ist eine befristete Maßnahme zur Anbahnung, Wiederherstellung und Förderung von Eltern-Kind-Kontakten bzw. Kontakten zwischen Kindern und anderen Bezugspersonen.

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(§ 19) Mutter-/ Vater-Kind Einrichtung

Unsere Mutter-/Vater-Kind Einrichtung hat insgesamt 7 Plätze für Mütter bzw. Väter mit je einem Kind. Einer dieser Plätze kann mit einem Elternteil mit 2 Kindern belegt werden.

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(§ 30) Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft nach §30 SGB VIII richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit individuellen oder familiären Herausforderungen.

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(§ 31) Sozialpädagogische Familienhilfe

Die sozialpädagogische Familienhilfe nach nach §31 SGB VIII stärkt durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben und verbessert die Entwicklungschancen der Kinder und Jugendlichen.

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(§ 34) Wohngruppen

Bei unseren Wohngruppen handelt es sich um eine Betreuungsform, bei der in einer überschaubaren Gruppe ein gemeinsamer Alltag gelebt wird. Die Kinder und Jugendlichen werden Rund-um-die-Uhr betreut. Ein strukturierter Tagesablauf hilft u.a. dabei, Verantwortung zu übernehmen und verlässlich zu handeln.

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(§ 35) Trägereigener Wohnraum

Die ISE ist eine Hilfe für Jugendliche und junge Volljährige, die in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung gefährdet sind und auf eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung angewiesen sind.

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(§ 35) WG für Mädchen und junge Frauen in Ottensen

4 individuell zu gestaltende Einzelzimmer mit großzügigen Gemeinschaftsbereichen (eine Wohnküche, zwei Badezimmer und eine Dachterrasse) im schönen Ottensen in fußläufiger Entfernung zur Elbe.

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Wellcome Hamburg

Das Baby ist da, die Freude ist riesig – und nichts geht mehr!
 Gut, wenn Familie oder Freunde helfen können. Wer keine Hilfe hat, bekommt sie von wellcome.

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Trennungs- und Scheidungsberatung Kind(ge)Recht

Die Beratungsstelle Kind(ge)Recht-Harburg ist vom Jugendamt als Mitwirkende in Verfahren vor den Familiengerichten gemäß § 50 SGB VIII i. V. m. § 162 FamFG mit der Beratung bei ungeklärten Umgangsregelungen und strittigen Sorgerechtsfällen beauftragt worden.

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