Begleiteter Umgang
nach §18 (3) SGB VIII

Förderung von Eltern-Kind-Kontakten

Als Kooperationspartner des Jugendamtes sind wir beauftragt, die befristete Maßnahme des Begleiteten Umgangs nach §18 (3) SGB VIII im Bezirk Hamburg- Mitte durchzuführen.

Was ist ein Begleiteter Umgang?

Ein Begleiteter Umgang nach §18 (3) SGB VIII ist eine befristete Maßnahme, bei der ein Kind den Kontakt zu einem Elternteil oder einer anderen Bezugsperson unter der Aufsicht einer Fachkraft wahrnimmt. Dies kann sowohl die Anbahnung eines neuen Kontaktes, die Wiederherstellung eines abgebrochenen Kontaktes oder die Förderung einer bestehenden Beziehung sein.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Angebot der Begleiteten Umgänge nach §18 (3) SGB VIII richtet sich an Familien, in denen der Kontakt zwischen einem Kind und einem Elternteil oder einer anderen wichtigen Bezugsperson nur unter unterstützenden Rahmenbedingungen stattfinden kann.
Ziel ist es, den Kontakt im Sinne des Kindeswohls zu ermöglichen, zu stabilisieren und gegebenenfalls langfristig in eine unbegleitete Form zu überführen.

Unser Auftrag

Unser Auftrag ist es, Kinder dabei zu unterstützen, in einem geschützten Rahmen Kontakt zu beiden Elternteilen – oder anderen wichtigen Bezugspersonen- aufrechtzuhalten. Wir handeln stets im Sinne des Kindeswohls und schaffen eine vertrauensvolle Umgebung, in der sichere und verlässliche Umgangskontakte ermöglicht werden. Dabei arbeiten wir eng mit Jugendämtern, Gerichten und Beteiligten zusammen.

Ablauf

Die Begleiteten Umgänge finden in neutralen, kindgerechten Räumen oder in Einzelfällen an anderen geeigneten Orten statt. Vor Beginn des Begleiteten Umgangs führen wir vorbereitende Gespräche mit allen Beteiligten, um Erwartungen, Regeln und den konkreten Ablauf abzustimmen. Während des Umgang ist eine qualifizierte Fachkraft anwesend, die den Kontakt begleitet, beobachtet und bei Bedarf unterstützt oder interveniert. Nach jedem Umgang erfolgt eine kurze Nachbereitung. Die Dauer und Häufigkeit der Umgänge richten sich nach der individuellen Situation, den Vorgaben und den Kapazitäten der einzelnen Umgänge.

Orte

Wir bieten den Begleiteten Umgang in unseren Räumlichkeiten in der Dringsheide 1, 22119 Hamburg an, oder in Räumlichkeiten bzw. Plätze im Sozialraum der Familien sowie von Kooperationspartnern, z.B. Elternschulen an.

Ziele

  • Sicherstellung und Förderung des Kontakts zwischen Kind und Umgangsperson
  • Schutz des Kindes vor emotionaler Überforderung oder Konflikte
  • Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung unter unterstützender Begleitung
  • Beobachtung des kindlichen Wohlergehend im Umgangskontext
  • Unterstützung aller Beteiligten in der Entwicklung einer eigenverantwortlichen Umgangsgestaltung
  • Unterstützung in der Konfliktberatung inkl. Anbindung und Verweis auf entsprechenden Beratungsstellen (Bspw.
  • Trennungs- und Erziehungsberatungsstellen in Hamburg Mitte)

Kontakt

S&S gemeinnützige Gesellschaft für Soziales mbH
family support
Geschäftsstelle HH-Mitte
 

Dringsheide 1
22119 Hamburg
Tel.: (040) 81 97 698 - 70
Fax: (040) 81 97 698 - 79
hamburg-mitte@kinder-jugendhilfe.de
Öffnungszeiten: 8:30 - 17:00 Uhr