Die Beratungsstelle Kind(ge)Recht-Harburg ist vom Jugendamt als Mitwirkende in Verfahren vor den Familiengerichten gemäß § 50 SGB VIII i. V. m. § 162 FamFG mit der Beratung bei ungeklärten Umgangsregelungen und strittigen Sorgerechtsfällen beauftragt worden.
In diesem Rahmen nehmen wir nach Zusendung der Fallakte durch das Jugendamt Kontakt zu den Beteiligten auf, verfassen nach Beratungsgesprächen sozialpädagogische Stellungnahmen für die Gerichte und nehmen an den Verhandlungen des Familiengerichtes teil.
Ziele der Beratung sind, das Kind in den Mittelpunkt der Sorgerechts- oder Umgangsregelung zu stellen, Gerichtstermine vorzustrukturieren und – wenn möglich – eine außergerichtliche Einigung mit den Beteiligten zu erzielen.
Aufbau der Beratung:
- Eltern und Kinder werden von den Berater:innen zu einem persönlichen oder telefonischen Gesprächstermin eingeladen.
- Ggf. findet bei Bedarf ein Austausch mit Schule, Kita, anderen Institutionen oder anderen Verfahrensbeteiligten statt.
- Aus den gesammelten Beiträgen und Ideen werden Umgangsregelungen und Sorgerechtsmöglichkeiten entwickelt.
- Bei Bedarf stellen wir eine:n Dolmetscher:in für die Gespräche zur Verfügung.
- Wir werden ausschließlich durch Auftrag des Jugendamtes tätig und bieten daher keine allgemeine öffentliche Beratung an.