Das Sorgerecht ist das Recht und die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen und zu versorgen.
Das Sorgerecht umfasst unter anderem:
- die Personensorge (z.B. Anmeldung in der Schule, Einwilligung in medizinische Behandlungen)
- die Vermögenssorge (z.B. Verwaltung des Vermögens des Kindes)
- die Vertretung des Kindes vor Gericht
Welche Arten von Sorgerecht gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Sorgerecht, z.B.:
- Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet, dass beide Elternteile das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam ausüben.
- Das alleinige Sorgerecht bedeutet, dass nur ein Elternteil das Sorgerecht für sein Kind ausübt.
- Die (Amts)Vormundschaft ist immer durch ein Gericht beschlossen worden und benennt eine private Person oder einen Amtsvormund, der dann für ein Kind oder einen Jugendlichen verantwortlich ist.
Das Familiengericht kann das gesamte Sorgerecht oder einzelne Teilrechte (Aufenthalt, Gesundheit, Schule, Vermögen, Vertretung usw.) separat übertragen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Es kann auch unterschiedlich auf die Elternteile verteilt werden.
Was heißt das für mich, wenn meine Eltern kein oder nicht mehr das volle Sorgerecht für mich haben?
Das bedeutet, dass wenn du z.B. ein Zeugnis aus der Schule unterschrieben haben musst, dass jetzt nicht mehr deine Eltern machen können/müssen, sondern dein Vormund.
Deinen Vormund lernst du kennen und kannst auch ganz viele Fragen stellen.
An ihn oder sie wendest du dich, auch wenn es darum geht auf eine Ferienreise zu fahren oder bei einer Freundin/einem Freund zu schlafen. Bei so etwas muss dann eventuell dein Vormund zustimmen und nicht mehr deine Eltern.
Es kann auch sein, dass deine Eltern oder ein Elternteil noch ganz viele Sorgerechtsanteile haben, aber ein Vormund entscheiden muss, wo du leben darfst (z.B. in einer Wohngruppe). In diesem Fall hat ein Gericht entschieden, dass nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich zu einem Vormund geht.
Es bedeutet in der Regel nicht, dass du nicht mehr mit deinen Eltern sprechen kannst. In den meisten Fällen siehst du deine Eltern regelmäßig, auch wenn du nicht mehr bei ihnen wohnst. Je nach Absprache darfst du sogar mit ihnen in den Urlaub fahren und Wochenenden oder einzelne Tage bei ihnen verbringen.
In manchen Fällen ist es so, dass du deine Eltern nur eingeschränkt sehen darfst und nur wenn jemand dabei ist, das ist zu deinem Schutz. Das nennt man Begleitete Umgänge.